Cannabis auf Rezept: So übernimmt die Krankenkasse die Kosten

Kostenübernahme von Cannabis durch die Krankenkassen dank neuem Gesetz möglich

Seit März 2017 können die Krankenkassen die Kosten für Cannabis übernehmen. Dies ist durch das sogenannte Gesetz für „Cannabis als Medizin“ geregelt. Es erlaubt Ärzten in Deutschland, Cannabisblüten und -extrakte auf Rezept zu verschreiben. Dies war bis jetzt nur durch sogenannte Ausnahmegenehmigungen möglich, die Kosten mussten aus eigener Tasche finanziert werden.

Durch das neue Gesetz müssen nun bei bestimmten Fällen die Krankenkassen die Kosten für eine Therapie mit Cannabis übernehmen. Das Gesetz ist hier nicht eindeutig. Es gibt nicht die Art oder Schwere von Erkrankungen an, bei denen eine Kostenübernahme erfolgen muss. Laut Gesetz müssen die Krankenkassen bei schwerwiegenden Erkrankungen, bei denen andere Therapieoptionen ausgeschöpft oder nicht zufriedenstellend sind, für die Kosten für Cannabis aufkommen.

Für Patienten, die an einer Krebserkrankung leiden, können die Kosten für Cannabisblüten und -extrakte vor allem zur Therapie zur Behandlung von Schmerzen, schwerer Appetitlosigkeit und Übelkeit übernommen werden.

Das Gesetz ist noch relativ neu. Den meisten Patienten und vielen Ärzten ist noch unklar, wie eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen erreicht werden kann. Wir zeigen Ihnen hierfür den Weg auf und was dabei zu beachten ist.

 

Kostenübernahme von Cannabisblüten oder -extrakten beantragen. So geht es:

1. BEI IHRER KRANKENKASSE DAS PROZEDERE FÜR DIE KOSTENÜBERNAHME ERFRAGEN.

Kontaktieren Sie zunächst Ihre Krankenkasse. Diese teilt Ihnen mit, auf welche Weise Sie eine Kostenübernahme beantragen können. Diverse Kassen stellen hierfür Vordrucke zur Verfügung. Des Weiteren sollten Sie klären, welche weiteren Unterlagen für eine Prüfung relevant sind. Dies können Arztberichte, eine Auflistung der bisher eingesetzten Arzneimittel, Krankenhausberichte,

Heil- und Hilfsmittelverordnungen oder Arbeitsunfähigkeitszeiten sein.

Wer Cannabisblüten rezeptiert bekommen möchte, kann auch fragen, ob die Krankenkasse die Kosten für einen sogenannten Vaporizer übernimmt.

 

2. THERAPIE MIT CANNABIS MIT DEM ARZT BESPRECHEN.

Besprechen Sie dann mit Ihrem Arzt, ob eine Therapie mit Cannabis bei Ihnen sinnvoll sein kann und ob er ein entsprechendes Rezept ausstellen würde. Da nicht jeder Arzt mit der Thematik vertraut ist, können Sie ihm den Artikel „Medizinisches Cannabis. Die wichtigsten Änderungen“ aus der Ärztezeitung mitbringen. Zudem sollten Sie sich schon Gedanken gemacht haben, ob Sie Cannabisblüten, Dronabinol oder Cannabis-haltige Medikamente wie Canemes oder Sativex anwenden möchten. Vielleicht hat ihr Arzt hierzu auch Vorschläge. Wenn Ihr Arzt sich nicht mit der Thematik befassen möchte, wenden Sie sich bitte an die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin. Dort können Sie erfragen, welcher Arzt in Ihrer Nähe sich für die medizinische Verwendung von Cannabis einsetzt.

Wer Cannabisblüten beziehen will: Sollte der Arzt oder Sie keine Präferenz haben, kann zum Einstieg die Sorte Bedica empfohlen werden. Es handelt sich hierbei um eine sogenannte Indica-dominierte Sorte. Cannabis-Pflanzen vom Indica-Typ haben eine unterschiedliche Wirkung als solche vom Sativa-Typ. Sativa-Sorten sind eher psychisch stimulierend (bis hin zu Halluzinationen), Indica-Sorten eher entspannend. Bedica ist granuliert erhältlich und wird mit einem Vaporizer inhaliert.

Bevor der Arzt ein Rezept ausstellt, muss nun die Kostenübernahme mit der Krankenkasse geklärt werden. Teilen Sie Ihrem Arzt die Vorgaben Ihrer Kasse mit und lassen ihn die Kostenübernahme ausfüllen. Sollte Ihre Kasse hierfür keinen Vordruck haben, können Sie auf die Hilfestellung der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin zurückgreifen.

Bei dem Antrag sollen Studien aufgeführt, die eine Behandlung mit Cannabis bei einer bestimmten Indikation rechtfertigen. Insgesamt liegen aus den letzten vier Jahrzehnten 140 klinische Studien mit Cannabisblüten oder -medikamenten vor. Die Studien kann Ihr Arzt der aktuellen Publikation „Medicinal Uses of Marijuana and Cannabinoids“ entnehmen. Aussagekräftige Studien liegen u. a. zu folgenden Beschwerden und Erkrankungen vor: Übelkeit während Krebstherapien, Appetitlosigkeit und Abmagerung bei AIDS- und Krebspatienten, Nervenschmerzen, Spastizität, Blasenentleerungsstörungen und Tremor bei MS, Wirbelsäulenverletzungen, Glaukom, Epilepsie, Morbus Crohn, Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS), Angststörungen, Demenz und Parkinson.

 

3. KOSTENÜBERNAHME DURCH KRANKENKASSE BEANTRAGEN.

Schicken Sie nun Ihren Antrag zur Krankenkasse. Diese soll laut Gesetz innerhalb von drei bis fünf Wochen alleine oder mit Einschaltung des MDK klären, ob die Kosten für eine Therapie mit Cannabis übernommen werden. Wenn bei schwerstkranken Patienten die Verordnung im Rahmen einer spezialisierten ambulanten Palliativversorgung erfolgt, muss die Entscheidung innerhalb von drei Tagen erfolgen. Wenn die Kasse nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen zu einer Entscheidung gelangt, gilt der Antrag laut dem Bundessozialgericht Kassel als genehmigt. Bei der Krankenkasse können Sie auch erfragen, ob sie die Kosten für einen Vaporizer für Cannabis übernimmt.

 

4. REZEPT AUSSTELLEN LASSEN.

Liegt ein positiver Bescheid über eine Kostenübernahme vor, können Sie sich nun das Rezept ausstellen lassen.

 

5. CANNABISBLÜTEN UND ANDERE REZEPTUREN IN DER APOTHEKE VORBESTELLEN.

Theoretisch können Cannabisblüten nun in jeder Apotheke bezogen werden. Durch das neue Gesetz sind die Apotheker gezwungen, die gelieferten Cannabisblüten zu prüfen und evtl. weiterzuverarbeiten. Dies kann etwas Zeit in Anspruch nehmen. Deswegen ist es ratsam, vor dem Gang in die Apotheke die ärztliche Verordnung dem Apotheker telefonisch mitzuteilen. Dasselbe gilt auch für Dronabinol- oder Cannabidiol-Tropfen. Diesen müssen erst von der Apotheke gemäß den Anweisungen des Arztes hergestellt werden.

 

Sollte die Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht gelingen, obwohl der Arzt der Therapie mit Cannabis zustimmt, sollten Sie sich nicht entmutigen lassen. Eine Ablehnung ist noch nicht das letzte Wort. Überprüfen Sie mit Ihrem Arzt den Antrag und reichen Sie gegen den Bescheid der Kasse Widerspruch ein. Wenn dieser auch abgelehnt wird, kann eine Klage vor dem Sozialgericht angedacht werden. Hierbei sollte überlegt werden, wie hoch die Aussichten auf Erfolg sind. Hilfestellungen bietet hierfür die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin.

Generell gilt: Wenn die Kasse nicht für die Kosten aufkommen will, kann der Arzt Ihnen auch ein Privatrezept ausstellen lassen. Sie erhalten dann Cannabisblüten  oder Cannabis-haltige Medikamente in der Apotheke, müssen diese aber selbst bezahlen. Aufgrund der mittlerweile hohen Preise für Cannabisblüten in Apotheken ist dies jedoch nur für die Wenigsten eine Option.

Ohne Rezept erhältlich sind CBD-haltige Produkte. CBD ist ein nicht psychoaktives Cannabinoid aus Cannabis. CBD kann bei Angstzuständen und Knochenschmerzen von Krebspatienten hilfreich sein kann.

Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen.

Ein Beitrag von Heilpraktikerin Anne Wanitschek.

 

https://ihre-heilpraktiker.berlin/2017/04/cannabis-auf-rezept-kostenuebernahme-durch-krankenkasse-beantragen/

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